AGB Fotografie

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Fotografie

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über fotografische Leistungen (Shootings, Bildbearbeitung, Bildlieferung sowie damit verbundene Dienstleistungen) zwischen [Nicoletta Gavar Photography] (nachfolgend „Fotografin“) und ihren Auftraggeberinnen und Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“).

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Fotografin ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(3) Für den Erwerb digitaler Produkte, Kurse oder Waren über den Online-Shop der Fotografin (Bildgeschichten Akademie) gelten gesondert die dortigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter nicolettagavar.de/agb-akademie. Diese AGB gelten ausschließlich für individuell beauftragte fotografische Dienstleistungen (Shootings, Bildlizenzierung) und finden auf Akademie-Käufe keine Anwendung.

(4) Erfolgt die Beauftragung durch einen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, besteht von vornherein kein Widerrufsrecht. Erfolgt die Beauftragung durch einen Verbraucher, entfällt das Widerrufsrecht in der Regel gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB, da es sich um eine Dienstleistung im Bereich der Freizeitgestaltung mit vertraglich fixiertem Termin handelt.

§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang

(1) Der Vertrag kommt durch schriftliche (auch per E-Mail) oder mündliche Bestätigung eines Angebots durch den Kunden zustande.

(2) Der genaue Leistungsumfang (Art des Shootings, Anzahl bearbeiteter Bilder, Liefertermin, Einsatzort, Verwendungszweck) wird individuell vereinbart und im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung festgehalten.

(3) Der von der Fotografin bei der Bildbearbeitung angewandte Stil (Bildsprache, Farbgebung, Retusche) liegt in ihrem gestalterischen Ermessen, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

§ 3 Urheberrecht

(1) Die Fotografin ist und bleibt Urheberin sämtlicher im Rahmen des Auftrags entstandener Fotografien (§ 7, § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG). Das Urheberrecht selbst ist nicht übertragbar (§ 29 UrhG).

(2) Mit Bezahlung des vereinbarten Honorars erhält der Kunde ausschließlich die in § 4 dieser AGB geregelten Nutzungsrechte, nicht jedoch das Urheberrecht selbst.

§ 4 Umfang der eingeräumten Nutzungsrechte

(1) Die Fotografin räumt dem Kunden nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an den gelieferten Bildern ein, beschränkt auf den im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Zweck, Zeitraum und das vereinbarte Gebiet.

(2) Nutzungsrechte werden ausschließlich für die ausdrücklich vereinbarte Nutzungsart, den vereinbarten Zeitraum und das vereinbarte Gebiet eingeräumt. Für davon nicht erfasste Nutzungsarten gilt § 31 Abs. 5 UrhG (Zweckübertragungstheorie): Im Zweifel werden nur so viele Rechte eingeräumt, wie der Vertragszweck es erfordert. Jede Nutzung in einem gesonderten Medium, auf einer anderen Domain oder durch einen anderen Bildnutzer als den Vertragspartner ist als eigenständige, gesondert zu vergütende Nutzung zu betrachten.

(3) Insbesondere umfasst das eingeräumte Nutzungsrecht ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung nicht:

  • die Weitergabe der Bilder an Dritte, auch nicht an mit dem Kunden verbundene Unternehmen, Auftraggeber oder Kooperationspartner,
  • die Nutzung der Bilder zu Werbezwecken, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck hinausgehen,
  • die Nutzung in bezahlten Anzeigen (z. B. Social-Media-Ads) oder Kampagnen,
  • die Bearbeitung, Ausschnittsänderung oder Kombination mit anderem Bild- oder Textmaterial,
  • die Verwendung der Bilder zum Training, Fine-Tuning oder als Ausgangsmaterial für KI-Modelle oder KI-gestützte Bild-, Video- oder Textgeneratoren.

(4) Möchte der Kunde die Bilder über den vereinbarten Zweck hinaus nutzen oder Dritten zur Nutzung überlassen, ist hierfür die vorherige schriftliche Zustimmung der Fotografin einzuholen. Die Einräumung erweiterter oder zusätzlicher Nutzungsrechte wird gesondert vergütet, auf Grundlage der jeweils aktuellen Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM), soweit keine andere Vereinbarung getroffen wird.

(5) Der Kunde ist nicht berechtigt, eingeräumte Nutzungsrechte ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Fotografin auf Dritte zu übertragen oder Dritten Unterlizenzen einzuräumen (§ 34 UrhG).

(6) Nutzungsrechte werden ausschließlich an den Bildern eingeräumt, die der Kunde als vertragsgemäß abnimmt bzw. final geliefert bekommt. An Vorschaubildern, Kontaktabzügen oder Bildern, die lediglich zur Sichtung oder Auswahl überlassen werden, werden keine Nutzungsrechte eingeräumt.

(7) Der Besteller eines Bildes im Sinne von § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte nach dieser Vereinbarung übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.

(8) Bilddateien in Roh- bzw. Ausgangsformat (u. a. RAW-Dateien) verbleiben bei der Fotografin. Eine Herausgabe erfolgt nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung und gegen zusätzliche Vergütung.

§ 5 Verbot der KI-Nutzung

(1) Der Kunde ist nicht berechtigt, die von der Fotografin gelieferten Bilder mittels Künstlicher Intelligenz (KI) zu verändern, zu bearbeiten, zu erweitern oder daraus neue Bild-, Video- oder sonstige Inhalte zu erzeugen (u. a. KI-gestützte Bildgenerierung, Bild-zu-Bild-Verfahren, Inpainting/Outpainting, Deepfakes, automatisierte Stiländerungen).

(2) Der Kunde ist ferner nicht berechtigt, die Bilder ganz oder in Teilen als Trainings-, Validierungs- oder Ausgangsdaten für KI-Modelle oder KI-gestützte Systeme jeglicher Art zu verwenden oder Dritten hierfür zur Verfügung zu stellen.

(3) Eine hiervon abweichende Nutzung bedarf der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Fotografin und ist gesondert zu vergüten. Ein Verstoß gegen Abs. 1 oder 2 stellt eine Verletzung des Urheberpersönlichkeitsrechts (§ 14 UrhG, Schutz vor Entstellung) sowie der eingeräumten Nutzungsrechte dar und löst die Rechtsfolgen nach § 7 dieser AGB aus.

§ 6 Urheberbenennung

(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Fotografin bei jeder Veröffentlichung und Nutzung der Bilder als Urheberin zu nennen (§ 13 UrhG), sofern nicht ausdrücklich schriftlich auf die Nennung verzichtet wurde.

(2) Die Urheberbenennung erfolgt in der Form „Foto: Nicoletta Gavar Photography“ bzw. durch Verlinkung des Instagram-Profils bei Social-Media-Nutzung, gut sichtbar und eindeutig dem jeweiligen Bild zugeordnet.

(3) Bei Verstoß gegen die Pflicht zur Urheberbenennung ist die Fotografin berechtigt, zusätzlich zum Nutzungshonorar einen Zuschlag von 100 % auf das jeweils anzusetzende Grundhonorar zu berechnen (branchenüblicher Zuschlag gemäß den Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing, MFM).

§ 7 Verstoß gegen den vereinbarten Nutzungsumfang

(1) Nutzt der Kunde oder ein Dritter, dem der Kunde die Bilder zugänglich gemacht hat, die Bilder außerhalb des vereinbarten Nutzungsumfangs (insbesondere für andere Zwecke, in anderen Medien, durch KI-gestützte Bearbeitung entgegen § 5 oder durch Weitergabe an Dritte ohne Zustimmung), stellt dies eine Urheberrechtsverletzung dar.

(2) In diesem Fall ist die Fotografin berechtigt, nach ihrer Wahl Schadensersatz auf Grundlage der Lizenzanalogie (§ 97 Abs. 2 UrhG) zu verlangen, berechnet nach den jeweils aktuellen MFM-Honorarempfehlungen zuzüglich der dort vorgesehenen Zuschläge, insbesondere:

  • 100 % Zuschlag bei fehlendem Urhebernachweis (§ 13 UrhG, entsprechend § 6 Abs. 3 dieser AGB),
  • 75–150 % Zuschlag bei Nachlizenzierung, d. h. wenn Bilder ohne vorherige Absprache über den vereinbarten Nutzungsrahmen hinaus oder gänzlich ohne Genehmigung genutzt wurden,
  • marktübliche Zuschläge für erweiterte Reichweite bzw. Sperrung/Exklusivität (z. B. deutschlandweit +50 %, europaweit +100 %, weltweit +150 %), soweit die konkrete Nutzung dies rechtfertigt.

Die Geltendmachung erfolgt unbeschadet weiterer gesetzlicher Ansprüche (insbesondere auf Unterlassung und Beseitigung). Rabatte auf das Grundhonorar sind bei einer nachträglich festgestellten Urheberrechtsverletzung ausgeschlossen.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, die Fotografin unverzüglich zu informieren, sobald ihm eine nicht vereinbarte Nutzung der Bilder durch Dritte bekannt wird.

§ 8 Eigenwerbung der Fotografin

(1) Die Fotografin ist berechtigt, die im Rahmen des Auftrags entstandenen Bilder zu eigenen Werbezwecken zu nutzen (u. a. Portfolio, Website, Social Media, Bewerbungen um weitere Aufträge), sofern der Kunde dem nicht im Einzelfall aus berechtigtem Interesse schriftlich widerspricht.

(2) Bei Personenaufnahmen gilt dies nur im Rahmen der einwilligungsbasierten Regelungen des Kunsturhebergesetzes (KUG) bzw. der DSGVO; eine gesonderte Einwilligung der abgebildeten Person wird, soweit erforderlich, separat eingeholt.

§ 9 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise, jeweils zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern anwendbar.

(2) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(3) Die Übertragung der in § 4 geregelten Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars.

§ 10 Termine, Absagen, höhere Gewalt

(1) Vereinbarte Termine sind von beiden Seiten verbindlich einzuhalten. Absagen durch den Kunden sind spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich; bei kurzfristigeren Absagen kann die Fotografin ein Ausfallhonorar in angemessener Höhe berechnen.

(2) Bei Verhinderung durch höhere Gewalt (z. B. Krankheit, extreme Wetterbedingungen bei Outdoor-Shootings) wird ein Ersatztermin vereinbart, ohne dass hieraus Ansprüche gegen die Fotografin entstehen.

§ 11 Haftung

(1) Die Fotografin haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes.

(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Fotografin nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.

(3) Die Haftung für den Verlust von Bilddaten ist ausgeschlossen, soweit der Kunde nicht selbst für eine eigene Sicherung gesorgter Bilder verantwortlich war und die Fotografin die branchenübliche Datensicherung (z. B. Backup während der Aufbewahrungsfrist) eingehalten hat.

§ 12 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten (u. a. Kontaktdaten des Kunden, Bildaufnahmen von Personen) erfolgt im Einklang mit der DSGVO. Näheres regelt die gesonderte Datenschutzerklärung der Fotografin.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Uetersen (Sitz der Fotografin). Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern gilt diese Gerichtsstandsvereinbarung nicht; hier richtet sich der Gerichtsstand nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 12, 13 ZPO).

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.